ADR-Auffrischung

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Kraftfahrer, die bereits im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind, müssen sich spätestens... mehr
Produktinformationen "ADR-Auffrischung"

Kraftfahrer, die bereits im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind, müssen sich spätestens alle 5 Jahre um eine Verlängerung kümmern. Entsprechende Schulungen werden bei uns regelmäßig inkl. der IHK-Prüfung angeboten.

Die Schulung findet im folgenden Zeitrahmen statt:
Freitags in der Zeit von 17:00 bis 20:15 Uhr &
Samstags in der Zeit von 8:00 - 16:00 Uhr

PS: Die Schulung kann gleichzeitig als BKF-Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) anerkannt werden.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns noch heute unter 05241/40348250!

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