Eintrag B196 gesetzliche Mindestsstunden

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  • FG32
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Produktinformationen "Eintrag B196 gesetzliche Mindestsstunden"

Die Zweiradsaison hat begonnen! Bei uns können Sie kurzfristig den Eintrag „B196“ erwerben.

Der Gesetzgeber erwartet keine theoretische und praktische Prüfung!

Sie haben:
- mindestens 5 Jahre den Führerschein Klasse B
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht

Sie benötigen eine Schulung von:
- min. 4 Doppelstunden á 90 Min. (Theorie)
- min. 5 Doppelstunden á 90 Min. (Praxis)

Die praktischen Fahrstunden finden wahlweise auf der neuen Vespa Primavera oder der KTM Duke 125 statt.

Ihren Termin für die theoretische Ausbildung können Sie telefonisch unter 05241/4034810 erfragen. Weitere Details zur Schlüsselzahl "B196" können Sie hier nachlesen!

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