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Eintrag B196 gesetzliche Mindestsstunden
- Artikel-Nr.: FG32
Die Zweiradsaison hat begonnen! Bei uns können Sie kurzfristig den Eintrag „B196“ erwerben.... mehr
Produktinformationen "Eintrag B196 gesetzliche Mindestsstunden"
Die Zweiradsaison hat begonnen! Bei uns können Sie kurzfristig den Eintrag „B196“ erwerben.
Der Gesetzgeber erwartet keine theoretische und praktische Prüfung!
Sie haben:
- mindestens 5 Jahre den Führerschein Klasse B
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht
Sie benötigen eine Schulung von:
- min. 4 Doppelstunden á 90 Min. (Theorie)
- min. 5 Doppelstunden á 90 Min. (Praxis)
Die praktischen Fahrstunden finden wahlweise auf der neuen Vespa Primavera oder der KTM Duke 125 statt.
Ihren Termin für die theoretische Ausbildung können Sie telefonisch unter 05241/4034810 erfragen. Weitere Details zur Schlüsselzahl "B196" können Sie hier nachlesen!
Weiterführende Links zu "Eintrag B196 gesetzliche Mindestsstunden"
TIPP!
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